Behandlungsvertrag / Behandlungskosten
Gesetzlich versicherte Patienten haben die Behandlungskosten selbst zu tragen. Mitglieder privater Krankenversicherungen, Beihilfeberechtigte, Zusatzversicherte können einen (Teil-)Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.